Satzung Humanitäres China
Artikel I:
Der Verein führt den Namen „Humanitäres China“.
Artikel II:
A. Dieser Verein ist eine gemeinnützige Organisation und nicht für den privaten Gewinn irgendeiner Person gegründet. Er ist unter dem ‚Nonprofit Public Benefit Corporation’ Gesetz für den öffentlichen und den wohltätigen Zweck organisiert.
B. Der besondere Zweck des Vereins ist die Schaffung einer Plattform und eines Netzwerkes zur humanitären Hilfe und Unterstützung der Opfer von sozialen, politischen und religiösen Ungerechtigkeiten in China.
Artikel III:
Der Name und die Adresse im Staat Kalifornien des ersten Vertreters für die Klagzustellung des Vereins ist: Jing Zhao, 160 Maidenhair Ct., San Ramon, CA 94582 USA.
Artikel IV:
A. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige and mildtätige Zwecke im Sinn des § 501 (c) (3) des Bundeseinkommensteuergesetzes der USA.
B. Ein geringer Teil der Aktivitäten dieses Vereins soll in der Ausübung von Propaganda oder dem Versuch Gesetzgebung zu beeinflussen bestehen. Der Verein darf nicht an einer politischen Kampagne im Namen irgendeines Kandidaten für ein öffentliches Amt teilnehmen oder darin eingreifen.
Artikel V:
Das Eigentum des Vereins ist unwiderruflich für wohltätige Zwecke bestimmt, und kein Teil des Netto-Einkommens oder Vermögens der Gesellschaft darf jemals zum Nutzen eines Direktors, leitenden Angestellten oder Mitglieds des Vereins oder zum Vorteil einer privaten Person verwendet werden. Bei Auflösung oder Liquidation des Unternehmens, soll sein Vermögen, nach Zahlung oder Bereitstellung für die Zahlung von allen Schulden und Verbindlichkeiten des Vereins, ausschließlich an einen Non-Profit-Fond, eine Stiftung oder Gesellschaft, die nur für wohltätige Zwecke organisiert ist und geführt wird und die ihren steuerfreien Status nach Abschnitt 501 (c) (3) des Bundeseinkommensteuergesetzes der USA hat.
Die Unterzeichneten Gründer erklären hiermit unter Strafandrohung wegen Meineids, dass die Erklärungen in der vorstehenden Satzung wahr sind.
Gründer:
Fensuo Zhou, Gang Xu, Jing Zhao
2007.02.06